Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderquote erhöht werden, und zwar:

  • Wenn mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und im Rahmen einer gemeinsamen Zielstellung gleichzeitig in Digitalisierung investieren – z. B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte. Da mit der Digitalisierung die Beziehungen zu Lieferanten, Auftraggebern und Kunden effizienter gestaltet werden können, sollen die Vernetzung und das Denken in Netzwerken besonders unterstützt werden (+ 5 Prozentpunkte).
  • Investitionen zur Erhöhung der IT-Sicherheit im Unternehmen, inklusive Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte).
  • Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte).