Das Vorhaben muss innerhalb des Umsetzungszeitraums vollständig realisiert werden. Der maximale Umsetzungszeitraum beziehungsweise Förderzeitraum beträgt 12 Monate ab Projektbeginn. Der Projektbeginn und der Umsetzungszeitraum werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Bei komplexen Vorhaben im Rahmen von Anträgen als Wertschöpfungskette ist gegebenenfalls ein längerer Zeitraum möglich. Dies muss im Antrag schlüssig erläutert werden und wird gesondert geprüft.

Lizenzgebühren für Software sowie Leasingraten für Hardware werden generell für die Dauer der Vorhabenlaufzeit von maximal 12 Monaten gefördert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Sind Lizenzgebühren für Software sowie Leasingraten für Hardware förderfähig?“.