Start-ups können dann Förderanträge stellen, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist. Das Unternehmen muss die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen.

Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung“ ist von der Antragstellung ausgeschlossen.

Investitionen, die zum erstmaligen Aufbau eines Geschäftsmodells bzw. -betriebes genutzt werden (u.a. die Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung), werden nicht gefördert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Was sind Standardhardware bzw. -software?“.