Ein Unternehmen gilt als ein mit anderen Unternehmen verbundenes Unternehmen, wenn es Anteile von ab 50 Prozent an einem anderen Unternehmen hält oder andere Unternehmen einen Anteil von ab 50 Prozent an dem antragstellenden Unternehmen halten. Das Unternehmen hat bezogen auf ein anderes Unternehmen die mittel- oder unmittelbare Kontrolle der Mehrheit des Kapitals oder der Stimmrechte oder es übt einen beherrschenden Einfluss aus, oder es gehört einer Unternehmensgruppe an. Es erstellt einen konsolidierenden Abschluss zusammen mit einem anderen Unternehmen. (Artikel 3 des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014).

In diesen Fällen kann nur ein Unternehmen des Unternehmensverbundes einen Antrag bei Digital Jetzt stellen bzw. im Rahmen von Digital Jetzt gefördert werden (siehe u.a. „Wie berechne ich die Anzahl der Mitarbeiter in meinem Unternehmen?“).